Mediation Gerichtsnahe Mediation Supervision Unser PLUS



Mediation ist ein Verfahren der außergerichtlichen - aber auch gerichtsnahen - einvernehmlichen Konfliktbewältigung.

Oft verhindern Enttäuschungen, Missverständnisse oder tiefe Verletzungen den sachlichen und konstruktiven Austausch.

Mediatoren helfen Ihnen dabei, wieder miteinander ins Gespräch zu kommen und gemeinsam mit dem Konfliktpartner eine eigene Lösung zu erarbeiten.

Nicht Krieg, Niederlage oder Schuldgefühle, sondern Fairness, Respekt und Interessenausgleich sind die Wesensmerkmale der Mediation.



Wir als erfahrene Mediatoren führen Sie durch diesen Prozess und helfen, wieder miteinander ins Gespäch zu kommen.

Wir bestärken Sie, Ihre eigenen Interessen und Bedürfnisse einzubringen.

Wir unterstützen Sie im Verhandeln.

Als Mediatoren sind wir neutral. Wir bewerten Ihre Situation nicht und beziehen auch keine Position.

Wir lenken Ihren Blick auf die Zukunft!



Durch Mediation wird der Konflikt umfassend geregelt.

Alle gewinnen: nicht nur direkt am Verfahren Beteiligte gewinnen durch diese Lösung. Auch mittelbar Betroffenen, (z.B. Kindern) erspart diese Lösung oft zusätzliche psychische Belastungen.

Sie ersparen sich ein langwieriges und kostspieliges Gerichtsverfahren.

Selber getroffene Vereinbarungen halten besser, weil Sie Ihre Interessen miteinbringen können.

Beispiele Mediation

Konflikte sind ein zentrales Thema im menschlichen Zusammenleben. Sie beinhalten die Gefahr von Verletzung und Zerstörung, aber auch die Chance, dass vieles zwischen Menschen klar ausgesprochen wird, neue Einsichten gewonnen werden, Vorurteile abgebaut werden.



Peter und Amir besuchen dieselbe Klasse einer Hauptschule. Bei einer Auseinandersetzung zwischen den beiden beschimpfte Peter seinen Klassenkameraden unter anderem mit "Judensau" und trat ihm zusätzlich in den Magen.

Amirs Eltern erstatteten daraufhin Anzeige.

Auch um den Gang des nun anstehenden Strafverfahrens positiv zu beeinflussen, schlug Peters Anwalt den Versuch eines Täter-Opfer-Ausgleichs vor. Nach anfänglichem Zögern stimmte Amir diesem zu, auch weil ihm die Möglichkeit eingeräumt wurde seinen Vater mitzunehmen.

Ergebnis:

Im Mediationsverfahren tat sich Peter zunächst sehr schwer damit, auf Amir zuzugehen, zumal sich dieser auch nicht gerade kooperativ zeigte. Es kristallisierte sich dann aber immer mehr heraus, dass Peter selber jahrelang unter einer wohl herkunftsbedingten Außenseiterstellung gelitten hatte. Erst durch massive Attacken gegen unbeliebte Mitschüler konnte er sich bei den Klassenkameraden profilieren.

Zwar stand während der Gespräche zwischen allen Beteiligten außer Frage, dass Peters Verhalten nicht in Ordnung war. Seine Geschichte förderte jedoch ein gegenseitiges Verständnis. Peter konnte sehr gut nachvollziehen, wie furchtbar es ist, als Außenseiter derart verletzend angegriffen zu werden und äußerte das auch so. Amir war durch diese Offenheit bereit auf Peter zuzugehen.

Letztlich entschuldigte sich Peter bei Amir, der die Entschuldigung auch annahm. Zum Ausgleich der Tat verpflichtete sich Peter, Amir in der Schule offen zu unterstützen.



Herr und Frau X sind seit 20 Jahren verheiratet, haben zwei Kinder im Alter von 6 und 10 Jahren. Herr X arbeitet sehr erfolgreich in der Führungsabteilung eines Unternehmens, seine Frau gab nach der Geburt des ersten Kindes ihren Beruf als Buchhalterin auf.

Herr X war beruflich viel unterwegs, hatte nicht viel Zeit für die Familie und konnte daher auch die Verantwortung für die Kinder nicht in dem Umfang wahrnehmen, wie es sich seine Frau von ihm wünschte. Auf die massiver werdenden Vorwürfe reagierte Herr X mit zunehmendem Rückzug und Desinteresse. Frau X fühlt sich von ihrem Mann nicht mehr geliebt und allein gelassen. Daher will sich scheiden lassen. In der Mediation möchten die beiden nun ihre Trennung regeln.

Ergebnis:

Es stellte sich heraus, dass die beiden nie miteinander über sich und ihre Gefühle reden konnten. Erst hier erfuhr Frau X von der tiefen Verzweiflung ihres Mannes, von seiner Hilflosigkeit und seiner Unfähigkeit, sich so in die Familie einzubringen, wie er es sich gewünscht hatte.

Er wiederum nahm zum ersten Mal richtig wahr, wie unzufrieden seine Frau mit sich und ihrem Leben ist, wie gerne sie sich wieder beruflich einsetzen würde.
Herr und Frau X vereinbarten sich das Sorgerecht zu teilen. Daraufhin suchte sich Herr X eine Wohnung in der Nähe. Zusätzlich zur Unterhaltsvereinbarung erklärte er sich bereit, eine Umschulung seiner Frau zu finanzieren.

Bei der weiteren Regelung ihrer Scheidungsformalitäten konnten Herr und Frau X einen Rechtsanwalt des Netzwerkes in Anspruch nehmen



Familie A und das ältere Ehepaar B sind Nachbarn und bislang immer sehr gut miteinander ausgekommen. Man grillte öfters zusammen und in der Urlaubszeit wurde gegenseitig Haus und Garten gehütet. Die Grenze zwischen beiden Grundstücken bildet eine kleine Mauer.

Die Kinder der Familie A spielen viel mit ihren Freunden im Garten. Dabei geht es nicht immer leise und gesittet zu. Landete bei Ballspielen der Ball mal im Nachbargarten, so sprang eins der Kinder über das Mäuerchen in den Garten des Ehepaares B. Hin und wieder wurde dabei auch schon mal eine der von Frau B liebevoll gepflegten Blumen zertreten. Familie A hingegen ärgerte sich über die sehr hohen Bäume auf dem Nachbargrundstück, die ihnen das Licht nahmen. Um das gute Verhältnis nicht zu zerstören, brachten beide Seiten ihren Ärger nicht zur Sprache. Als bei anderer Gelegenheit die Situation dann aber eskalierte, entschieden sich die Familien A und B für ein Mediationsverfahren.

Ergebnis:

Im Mediationsverfahren stellte sich dann heraus, dass insbesondere Frau B sehr darunter litt, keine Kinder bekommen zu können. Dem auch von Herrn B geäußerten Wunsch, die Kinder mehr um sich zu haben, entsprach dann die Vereinbarung die Mauer ganz zu entfernen und einen großen gemeinsamen Garten zu gestalten. Die Zusage, die Bäume beschneiden zu lassen, stellte sich dann plötzlich als eine Selbstverständlichkeit dar.



Herr Y war Gründer und Alleininhaber eines kleinen Unternehmens. Nach seinem unerwarteten Tod standen seine Ehefrau und die erwachsenen Söhne A und B vor der Frage, wie das verschuldete Unternehmen weiter geführt werden soll. Frau Y möchte, dass die Firma im Sinne ihres Mannes im gleichen Stil weitergeführt wird, die Söhne aber wollen die Firma modernisieren und eine Fusion ansteuern, um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.

Da wichtige unternehmerische Entscheidungen anstanden und die drei nicht zu einer Einigung kamen, entschieden sie sich für ein Mediationsverfahren.

Ergebnis:

Es stellte sich heraus, dass A den für eine Fusion in Frage kommenden Unternehmer U bereits seit längerem kannte und mit ihm auch schon ausführlich über eine Fusion gesprochen hatte. Herr U verfolgte eine ähnliche Geschäftsidee wie es Herr Y tat, diese wollte seine Frau gerne fortführen. Man einigte sich darauf Herrn U in die Verhandlungsrunde mit aufzunehmen.

Die vier erzielten daraufhin die Vereinbarung, die beiden Unternehmen unter der Inhaberschaft von Frau Y und Herrn U zusammenzufügen. A soll für den gesamten finanziellen Bereich sowie die Entwicklung des Produktes verantwortlich sein, während B den Bereich der Außendarstellung und der Kundenakquise übernimmt. Da Herr U selbst keine nahen Verwandten hat, wurde weiterhin vereinbart, dass A und B das Gesamtunternehmen erben sollen.

Sowohl beim Abschluss des Fusionsvertrages, als auch beim Erbschaftsvertrag konnten die Beteiligten auf Hilfe eines Steuerberaters aus dem Netzwerk zurückgreifen.